PflegeduettHaNa
04 Pflegegrade 1 – 5

Was steht Ihnen zu?
Klar erklärt, ohne Paragraphen-Dschungel.

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse bezahlt. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht — und wir helfen Ihnen, den Pflegegrad zu beantragen oder höhern zu lassen.

PG 1
125 €

Entlastungsbetrag pro Monat. Für Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Pflegegeld noch nicht enthalten.

  • Entlastungsbetrag 125 €/Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
PG 2
347 €

Pflegegeld pro Monat — oder Pflegesachleistungen bis 796 €. Für „erhebliche Beeinträchtigung".

  • Pflegegeld 347 €
  • Pflegesachleistungen bis 796 €
  • Entlastungsbetrag 125 €
PG 3
599 €

Pflegegeld monatlich, Pflegesachleistungen bis 1.497 €. „Schwere Beeinträchtigung".

  • Pflegegeld 599 €
  • Pflegesachleistungen bis 1.497 €
  • Entlastungsbetrag 125 €
PG 4
800 €

Pflegegeld, Pflegesachleistungen bis 1.859 €. „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten".

  • Pflegegeld 800 €
  • Pflegesachleistungen bis 1.859 €
  • Entlastungsbetrag 125 €
  • Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr
PG 5
990 €

Höchster Pflegegrad. Pflegesachleistungen bis 2.299 €. „Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung".

  • Pflegegeld 990 €
  • Pflegesachleistungen bis 2.299 €
  • Entlastungsbetrag 125 €
  • Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege bis 1.854 €/Jahr
Hinweis · Stand 2025/2026

Wir helfen beim Antrag.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder unzufrieden mit dem aktuellen sind, übernehmen wir den Antrag, bereiten den MDK-Besuch mit Ihnen vor und begleiten Sie durch den ganzen Vorgang — kostenlos, als Teil unserer Pflegeberatung.

Antrag starten
05 Pflegerechner

Genau ausrechnen, was möglich ist.

Der offizielle Pflegerechner des Bundesgesundheitsministeriums kombiniert Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag — und sagt Ihnen, welche Kombination für Sie sinnvoll ist.

06 Häufige Fragen

Pflegegrad — kompakt erklärt.

Wer entscheidet über meinen Pflegegrad?

Der Medizinische Dienst (MDK) prüft auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse, in welchem Maß Ihre Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Er kommt zu Ihnen nach Hause, fragt Sie und Ihre Angehörigen — und schlägt der Pflegekasse einen Pflegegrad vor.

Wie lange dauert der Antrag?

Von Antrag bis Bescheid in der Regel 5–8 Wochen. Wir bereiten den MDK-Besuch mit Ihnen vor — das erhöht die Chance, dass der Pflegegrad realistisch eingeschätzt wird.

Was, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Begründung und unterstützen Sie bei der erneuten Begutachtung.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung — was ist besser?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sie können beides kombinieren („Kombinationsleistung"). Wir rechnen die beste Variante für Sie aus.

Was ist der Entlastungsbetrag?

125 €/Monat zusätzlich — für Betreuung & Entlastung. Kann gesammelt werden, verfällt aber zum Halbjahresende des Folgejahres. Wir rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab.

07 Beratung

Lassen Sie uns durchrechnen, was Ihnen zusteht.

Kostenlos, unverbindlich — und am Ende wissen Sie genau, was Ihre Pflegekasse übernimmt.

Jetzt anrufen · 04461 9695498