Entlastungsbetrag pro Monat. Für Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Pflegegeld noch nicht enthalten.
- Entlastungsbetrag 125 €/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse bezahlt. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht — und wir helfen Ihnen, den Pflegegrad zu beantragen oder höhern zu lassen.
Entlastungsbetrag pro Monat. Für Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Pflegegeld noch nicht enthalten.
Pflegegeld pro Monat — oder Pflegesachleistungen bis 796 €. Für „erhebliche Beeinträchtigung".
Pflegegeld monatlich, Pflegesachleistungen bis 1.497 €. „Schwere Beeinträchtigung".
Pflegegeld, Pflegesachleistungen bis 1.859 €. „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten".
Höchster Pflegegrad. Pflegesachleistungen bis 2.299 €. „Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung".
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder unzufrieden mit dem aktuellen sind, übernehmen wir den Antrag, bereiten den MDK-Besuch mit Ihnen vor und begleiten Sie durch den ganzen Vorgang — kostenlos, als Teil unserer Pflegeberatung.
Der offizielle Pflegerechner des Bundesgesundheitsministeriums kombiniert Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag — und sagt Ihnen, welche Kombination für Sie sinnvoll ist.
Der Medizinische Dienst (MDK) prüft auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse, in welchem Maß Ihre Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Er kommt zu Ihnen nach Hause, fragt Sie und Ihre Angehörigen — und schlägt der Pflegekasse einen Pflegegrad vor.
Von Antrag bis Bescheid in der Regel 5–8 Wochen. Wir bereiten den MDK-Besuch mit Ihnen vor — das erhöht die Chance, dass der Pflegegrad realistisch eingeschätzt wird.
Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Begründung und unterstützen Sie bei der erneuten Begutachtung.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sie können beides kombinieren („Kombinationsleistung"). Wir rechnen die beste Variante für Sie aus.
125 €/Monat zusätzlich — für Betreuung & Entlastung. Kann gesammelt werden, verfällt aber zum Halbjahresende des Folgejahres. Wir rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab.
Kostenlos, unverbindlich — und am Ende wissen Sie genau, was Ihre Pflegekasse übernimmt.