Was zahlt die Pflegekasse, was die Krankenkasse, was Sie? Wie oft kommen wir? Was machen wir konkret? Hier finden Sie zu jeder Leistung die ehrlichen Antworten — keine Marketing-Sprüche.
Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen, zu Bett gehen. Was Sie nicht mehr oder nicht mehr gut allein können, übernehmen wir — würdevoll, ohne Hektik, mit der Zeit, die wirklich nötig ist.
„Grundpflege ist mehr als duschen und anziehen — es ist der Anfang und das Ende jedes Tages."
Vom 1× wöchentlichen Duschen bis zur 3× täglichen Versorgung. Wir planen den Tagesrhythmus mit Ihnen — und passen ihn an, wenn sich die Situation ändert.
Grundpflege ist Pflegesachleistung nach SGB XI und wird je nach Pflegegrad direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Kein Vorschuss von Ihnen. Bei PG 2 bis zu 796 €/Monat, PG 5 bis zu 2.299 €. Bei Kombination mit Pflegegeld rechnen wir die optimale Verteilung mit Ihnen aus.
Was die Hausarzt-Praxis nicht jeden Tag selbst leisten kann, übernehmen wir bei Ihnen zu Hause. Mit Verordnung — und mit der Sicherheit examinierter Pflege.
„Sie behalten Ihren Arzt, Ihre Apotheke, Ihren Behandlungsplan — wir setzen ihn fachlich um."
Sprechen Sie Ihre Hausarztpraxis an — wir bereiten die Begründung gerne mit Ihnen vor. Erstverordnung gilt meist 14 Tage, Folgeverordnungen länger.
Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet (nicht Pflegekasse), wenn ärztlich verordnet. Sie zahlen 10 % Zuzahlung (mind. 5 €, max. 10 € je Verordnung — pro Jahr maximal 2 %/1 % Ihrer Bruttoeinnahmen, danach Befreiung möglich).
Pflege ist oft 30 % Pflege und 70 % Papierkram. Wir drehen das Verhältnis wieder um — indem wir die Anträge übernehmen.
„Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht verstehen. Und nichts, was wir Ihnen nicht erklären."
Nichts. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist gesetzlich kostenlos und wird über die Pflegekasse abgerechnet. Wir verkaufen Ihnen nichts — wir sagen Ihnen ehrlich, was geht und was nicht.
Ein gemachtes Bett, ein warmes Essen, frische Wäsche, ein geordneter Kühlschrank. Was die Kraft nicht mehr trägt, übernehmen wir — diskret und auf Augenhöhe.
„Wir kommen nicht als Putzkolonne. Wir kommen als verlässliche Hand."
Hauswirtschaft ist Teil der Pflegesachleistung nach SGB XI. Bei aktuellem Pflegegrad nutzen wir das Budget gemeinsam mit der Grundpflege. Wer keinen Pflegegrad hat, kann Hauswirtschaft auch privat buchen — wir machen Ihnen ein transparentes Angebot.
Jeder Mensch mit Pflegegrad — auch PG 1 — hat 125 €/Monat extra. Das ist kein Almosen, das ist Recht. Wir helfen, es sinnvoll zu nutzen.
„Eine Stunde echter Aufmerksamkeit ist mehr wert als zehn Minuten Hektik."
Sie können angespart werden: Nicht genutzte Beträge eines Monats wandern ins nächste. Aber Achtung — sie verfallen zum 30.06. des Folgejahres. Wer also viel angespart hat, sollte ihn nutzen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — kein Vorschuss von Ihnen.
Ein Krankenhausaufenthalt, ein Urlaub, eine Erkältung der Hauptpflegeperson — wir übernehmen für ein paar Stunden, Tage oder Wochen. Damit Pflege auch dann läuft, wenn die Familie selber Hilfe braucht.
„Pflegende Angehörige dürfen krank werden — und Urlaub machen."
Wenn die pflegende Privatperson verhindert ist — Krankheit, Erholung, Termin — übernehmen wir. Bis zu 1.685 €/Jahr (PG 2–5). Auch stundenweise möglich. Voraussetzung: Pflege durch Privatperson seit mindestens 6 Monaten.
Vollstationäre Pflege für maximal 8 Wochen pro Jahr, bis zu 1.854 €. Klassisches Beispiel: Krankenhaus-Entlassung, häusliche Pflege noch nicht eingerichtet — die Brücke dazwischen.
Bis zu 50 % des nicht genutzten Kurzzeitpflege-Budgets können auf Verhinderungspflege übertragen werden — und umgekehrt. Wir rechnen die für Sie beste Variante aus.
Anträge stellen, Pflegekasse koordinieren, kein Vorschuss von Ihnen, und das Wichtigste: die pflegenden Angehörigen ernst nehmen. Sie sind das Rückgrat der häuslichen Pflege — wenn sie zusammenbrechen, bricht alles zusammen.
Wenn das Pflegegeld, die Sachleistung und das eigene Einkommen nicht reichen — gibt es Hilfe vom Sozialamt. Viele wissen das nicht, oder schämen sich, danach zu fragen. Wir helfen, ohne Worte zu verlieren.
„Niemand muss in der Pflege auf Würde verzichten, weil die Rente knapp ist."
Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, sammeln Belege, begleiten Sie zum Sozialamt, kommunizieren mit dem Sachbearbeiter, helfen bei Widerspruch. Kein Antrag scheitert an Bürokratie, wenn wir mit Ihnen am Tisch sitzen.
Was Sie uns erzählen, bleibt unter uns. Wir reden nicht mit Nachbarn, nicht mit anderen Patienten, nicht mit der Familie ohne Ihre Erlaubnis. Pflege ist privat — auch finanziell.
Manche Dinge zahlt keine Kasse — und manche Wünsche sind dafür einfach zu wichtig. Fußpflege, Friseur, Begleitung bei Lieblings-Veranstaltung, Tierpflege. Auf Stundenbasis oder Pauschale, transparent kalkuliert.
„Was die Kasse nicht zahlt, ist trotzdem wichtig."
Vorab klares Angebot, dokumentierte Stunden, monatliche Rechnung. Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) kann verwendet werden für viele Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen — wir prüfen mit Ihnen, was über die Kasse läuft und was wirklich privat ist.
Maximale monatliche Beträge je Pflegegrad nach SGB XI — Stand 2025. Bei Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.
| Pflegegrad | Pflegegeld wenn Angehörige pflegen |
Pflegesachleistung wenn wir kommen |
Entlastungsbetrag § 45b |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | 125 € |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 125 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 125 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 125 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 125 € |
Zusätzlich: Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr · Kurzzeitpflege bis 1.854 €/Jahr · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat · Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 €/Maßnahme.
Doch. Die Kombinationsleistung erlaubt jede Mischung. Wenn Sie z.B. 60 % Pflegesachleistung nutzen, bekommen Sie 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Wir rechnen die optimale Quote für Sie aus.
Nein. Jeder Pflegegrad-Empfänger kann sich aussuchen, von wem er beraten wird. Wir machen das im Rahmen der gesetzlichen Pflegeberatung (§ 7a) — kostenlos und am Küchentisch statt im Amt.
Falsch. Sie können jede Bezugsperson dazu holen — auch uns. Und wir bereiten Sie vor: was wird gefragt, welche Dinge soll man zeigen, was darf man nicht verschweigen. Eine gute Vorbereitung ist oft der Unterschied zwischen PG 2 und PG 3.
Im Gegenteil. 42 €/Monat stehen Ihnen zu — Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion. Wir organisieren die Lieferung direkt zu Ihnen, ohne Vorschuss, monatlich.
Nicht ganz. Nur der genutzte Anteil der Sachleistung reduziert das Pflegegeld anteilig. Wer 50 % Sachleistung in Anspruch nimmt, bekommt 50 % Pflegegeld weiter. Bei manchen lohnt sich das Pflegegeld komplett zu verzichten — bei anderen die Mischung. Wir rechnen es konkret aus.
Das beantworten wir am ehrlichsten am Telefon — oder bei einem unverbindlichen Hausbesuch. Wir kommen mit dem Pflegerechner unterm Arm.